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Nachricht vom 02.12.2019    

CDU-Antrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der VG Betzdorf-Gebhardshain

Die CDU-Fraktion fordert die Verwaltung per Antrag in der Sitzung des VG-Rates am 19. Dezember auf, bei den Arztpraxen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain die Anzahl der dort angestellten nichtärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis sowie die entstehenden Kosten bezüglich der Pflichtweiterbildung je Jahr und Kraft zu erfragen.

(Symbolfoto: Techniker Krankenkasse)

Betzdorf. Zudem soll ermittelt werden, wie viele Arzthelfer/Arzthelferinnen im Jahr 2020 bzw. 2021 die Ausbildung zur NäPa oder VERAH beginnen werden und welche Potenziale sich bei finanzieller Unterstützung durch die VG ergeben würden, um die Hausärzte selbst zu entlasten und damit dem Ärztenotstand konkret abzuhelfen.

„Im Gegensatz zu den bereits vorhandenen gut arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegestützpunkt bzw. in der Betreuungs- und Koordinierungstelle (BEKO) und auch im Gegensatz zur sogenannten Gemeindeschwester plus, die lediglich die gleichen beratenden Aufgaben wahrnehmen könnte wie der Pflegestützpunkt, entsteht durch den Einsatz von NäPa´s oder VERAH`s ein unmittelbarer medizinischer Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, insbesondere für die älteren und chronisch Kranken unter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserer Verbandsgemeinde.“ So begründet Michael Wäschenbach, MdL und pflegepolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion den Antrag.

Dies wird von Henning Weil, Facharzt für Allgemeinmedizin und Mitglied der CDU-Fraktion im VG-Rat wie folgt ergänzt: „Die NäPa`s und VERAH`s dürfen auch fachlich medizinisch am Patienten tätig werden, d.h. Verbände wechseln, Blutdruck messen usw. Sie können Hausbesuche wahrnehmen, die der Arzt aus Zeitmangel nicht leisten kann und kennen das häusliche Umfeld und den Bedarf des Pflegebedürftigen bereits bestens. Die Feststellung des Pflegebedarfs und die Koordination der an der Pflege beteiligten Institutionen sowie Beratung der Pflegenden und Pflegebedürftigen ist zentraler Schwerpunkt ihrer Ausbildung. Zusätzlich können sie bei diesen Patientenbesuchen telemedizinisch durch den Arzt unterstützt werden. Dieser kann sich dann, gerade in den Zeiten des Ärztemangels, verstärkt anderen Patienten widmen.“



Ein konkreter Finanzbetrag pro Maßnahme sollte nach der Bestandsaufnahme der Anzahl der Personen und der Anzahl der Ausbildungen bzw. Pflichtweiterbildungen im HFA bzw. im Verbandsgemeinderat beraten werden.

Die Ausbildung und Pflichtweiterbildung der gut ausgebildeten Praxishelfer/Praxishelferinnen möchte die CDU-Fraktion in der Verbandsgemeinde unterstützen, um die bekannte Hausärzteproblematik abzumildern. Des Weiteren will die CDU-Fraktion mit dem Antrag die Hausärzte zur Delegation ärztlicher Leistungen ermutigen und einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten. (PM)


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