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Nachricht vom 20.05.2020    

Lohnfortzahlung für Eltern soll verlängert werden

Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht arbeiten können, sollen länger Lohnersatz bekommen als bisher. Das Bundeskabinett hat eine Fortzahlung für bis zu 20 Wochen beschlossen. Die Verlängerung muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Symbolfoto

Region. Der Staat zahlt Eltern künftig länger als bisher Lohnersatz, wenn sie wegen Kita- oder Schulschließungen nicht arbeiten können. Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ausweitung der geltenden Regelung auf den Weg, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war.

Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden.



Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhielt bisher für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung und höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von der öffentlichen Hand erstatten lassen. Die Lohnersatzleistung wird von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert und gilt für Eltern mit Kindern, die jünger als zwölf Jahre sind.
PM/woti



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